Eigenverpflichtung zu Produkt- und Servicequalität

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Eigenverpflichtung zu Produkt- und Servicequalität


Zur konsequenten Umsetzung der „Leitenden Meinungen des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrats zur Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung“, zur Beschleunigung der Verbesserung von Produkt- und Servicequalität, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmensqualität und Marke sowie zur Förderung einer hochwertigen Entwicklung erklärt unser Unternehmen hiermit Folgendes in Bezug auf Produkt- und Servicequalität:

 

  1. Wir werden die nationalen Qualitätsgesetze und -vorschriften, nationale Pflichtstandards sowie Qualitätsrichtlinien und -leitlinien konsequent umsetzen, das Bewusstsein für Qualitätsgesetzlichkeit fördern und eine Qualitätshaltung nach dem Prinzip „Erfolg durch Qualität“ etablieren.

 

  1. Wir übernehmen gewissenhaft die Hauptverantwortung für die Unternehmensqualität, betrachten Qualität stets als Lebensader unseres Unternehmens und setzen die Zufriedenheit unserer Kunden als unser dauerhaftes Ziel.

 

  1. Wir werden fortschrittliche Methoden des Qualitätsmanagements aktiv anwenden und die Weiterentwicklung unseres Qualitätsmanagementsystems vorantreiben. Das Prinzip „Qualität zuerst“ wird fest verankert, sodass jeder seine Qualitätsverantwortung klar versteht und die Qualität strikt kontrolliert wird.

 

  1. Wir setzen die Markenstrategie konsequent um, mit dem Ziel, eine erstklassige nationale Marke zu schaffen, die Qualität unseres Unternehmens zügig zu verbessern und die Markenwirkung zu steigern.

 

  1. Wir übernehmen aktiv fortschrittliche Standards und unterbinden konsequent Verstöße sowie unlauteren Wettbewerb.

 

  1. Wir schützen die legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher, stellen den Nutzern echte und präzise Informationen sowie hochwertige Dienstleistungen bereit, stärken den After-Sales-Service und erfüllen unsere Serviceversprechen gegenüber den Nutzern zuverlässig.

 

  1. Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit werden als Kernwerte in die Entwicklung unserer Unternehmenskultur und -geist integriert, und die Geschäftsprinzipien von Integrität werden konsequent in Produktion und Betrieb umgesetzt.

 

Qualitätsverpflichtung

 

  1. Die Produktgarantie beträgt 24 Monate ab Lieferung oder 18 Monate ab Inbetriebnahme, je nachdem, welcher Zeitraum zuerst eintritt. Bei normaler Nutzung, Lagerung und Transport werden während der Garantiezeit bei Qualitätsmängeln aufgrund von Ventilmaterialien oder Herstellungsprozessen Reparaturen oder ein kostenfreier Austausch durch den Hersteller durchgeführt.
  2. Kundenbeschwerden werden innerhalb von 12 Stunden beantwortet, und Lösungen werden innerhalb von 48 Stunden bereitgestellt.
  3. Ventile verfügen über eine Rückverfolgbarkeit der Qualität und eine eindeutige Identifikation zur Nachverfolgung.

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